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Bring the Dwinguler Sound Mat Farm House to life even more with the Talking Pen! 🐄🎶 Simply reorder and make your child's adventures even more interactive and exciting! 🌟

Talking Pen

55,00 €Preis
Anzahl
  • Entdecke den Dwinguler Talking Pen – Lernen war noch nie so aufregend!
     

    Der Talking Pen erweckt die Farm House Spielmatte zum Leben und macht Lernen zu einem interaktiven Abenteuer! Einfach den Stift auf die Matte legen, und schon erklingen spannende Sounds, Geschichten und Lieder – in 6 verschiedenen Sprachen gleichzeitig!
     

    Features, die begeistern:
    🎵 Lernen durch Spiel: Mit Motiven wie Alphabet, Zahlen, Instrumenten, Tieren und vielem mehr!
    📖 Geschichten & Songs: Der „Talking Pen“ erzählt Kurzgeschichten, spielt Lieder und lässt Instrumente erklingen.
    🔊 Einfache Steuerung: Lautstärke und Sprache lassen sich entweder über die Tasten am Stift oder direkt über die auf der Matte gedruckten Steuerungen einstellen.

    Der „Talking Pen“ kombiniert Lernen und Spielen auf einzigartige Weise und fördert nicht nur die Sprachentwicklung, sondern auch die Fantasie deines Kindes. 

    So wird jeder Tag zu einer spielerischen Entdeckungsreise!

  • von Elektro- und Elektronikgeräten

    Hersteller und Vertreiber Informationen gemäß § 18 Abs. 3 und 4 ElektroG

    Unsere Dwinguler-Produkte sollen so lange wie möglich Kinderaugen zum Strahlen bringen. Doch lässt es sich nicht vermeiden, dass gelegentlich auch Dwinguler-Produkte das Ende ihres Lebenszyklus erreichen.Uns ist es wichtig, Dir entsprechend unserer Verantwortung als Hersteller und Vertreiber im Sinne der sog. WEEE-Richtlinie, möglichst hilfreiche Informationen über die richtige Entsorgung unserer Produkte an die Hand zu geben, damit wir gemeinsam die Ressourcen der Erde schonen können. Nachfolgend haben wir Dir die wichtigsten Anforderungen zusammengestellt, die bei der Entsorgung unserer Elektro- und Elektronikgeräte – wie etwa der Talking Pen – zu beachten sind.

    1. Was regelt die WEEE-Richtlinie?

    Die Europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (kurz: WEEE) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Produzierende und handeltreibende Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Geräte unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei zurückzunehmen und nach festgelegten ökologischen Standards zu entsorgen.

    2. Spezielle Sammel- und Rückgabesysteme für Elektro- und Elektronikgeräte

    In den Elektro- und Elektronikgeräten befinden sich Materialien, die nach Möglichkeit recycelt und wiederverwertet werden sollen. Deine Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, gehören also nicht in den Hausmüll. Entsorgst auch Du Dein Gerät getrennt, hilfst Du diesen Verwertungs- und Recyclingfluss zu optimieren! Außerdem kannst Du so verhindern, dass vorhandene und potenziell gefährliche Stoffe einfach so in Umlauf gelangen und möglicherweise unserer Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden.Also: Bitte führe Deine Elektro- und Elektronikgeräte stets einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu. D.h. getrennt von Deinen im Haushalt anfallenden Abfällen.

    3. Wie kann ich erkennen, dass es sich um ein getrennt zu entsorgendes Gerät handelt?

    Findest du auf deinem Gerät das hier gezeigte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne, dann darf es nicht in deinem Hausmüll entsorgt werden! Du findest dieses Symbol auf dem Gerät selbst, auf den Zubehörteilen, auf der Verpackung oder in der beiliegenden Dokumentation.

    4. Bei wem kann ich meine Altgeräte zurückgeben?

    Gut zu wissen: Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten für die richtige Entsorgung Deiner Elektro- und Elektronikgeräte.a) Öffentlich-rechtliche Sammelstellen in deiner NäheUm Elektro- und Elektronikgeräte richtig zu entsorgen, kannst Du die öffentlich-rechtlichen Sammelstellen in Deiner Nähe nutzen. Je nach Region und Land sind das z.B. kommunale Wertstoffhöfe oder ähnliche Sammelstellen, wo Du deine Altgeräte kostenfrei abgeben kannst. Adressen der nächsten Entsorgungsstelle in deiner Nähe erhältst Du von Deiner Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. b) Rücknahme durch Hersteller und VertreiberZusätzlich kannst Du eine Altgeräte bei von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.Rücknahmepflichtig sind:Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowiediejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.Bei Vertreibern, die den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln nutzen, kommt es anstelle der Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte auf die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte an, und anstelle der Gesamtverkaufsfläche auf alle Lager- und Versandflächen.

    5. Welche Voraussetzungen bestehen für die Rückgabe?

    Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes bei rücknahmepflichtigen Vertreibern besteht unter anderem dann, wennein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird undbei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart. Vertreiber, die den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln nutzen, haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

    6. Wie finde ich eingerichtete Rücknahmestellen?

    Die von Herstellern und Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen in Deiner Nähe findest Du unter dem folgenden Link: https://www.take-e-back.de

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